Anhängerkupplung - verstärkt - 2800kg Anhängelast bei max. 8% Steigung - D-Wert 13,7kN - FL2020 ST-Line

  • Hallo,


    vor ein paar Tagen habe ich meine serienmäßige Anhängekupplung ausgebaut und gegen eine neue ersetzt.
    Anhängelast 2800kg bei 8% Steigung.
    D-Wert der AHK 13,7kN.


    Die Kupplung wird von verschiedenen Händlern angeboten.


    Es gibt ein Einzelgutachten für die eigene Fahrgest.Nr. dazu.
    Die Anhängelasterhöhung wird in die Fahrzeugpapiere ohne technische Änderung eingetragen.
    Die neue AHK hat eine E-Zulassung. Sie muss also nicht gesondert eingetragen werden.


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    meine AHK ist von diesem Händler:
    https://www.ks-tuning.de/de/An…fbc3e49ec937bb07bb52ea687


    Gibt es z.B. auch hier:
    https://www.sk-handels-gmbh.de…bar-fuer-ford-edge/165835
    oder:
    https://www.mad-vertrieb.de/an…-ab-baujahr-062016-1.html


    Vom Produkt her ist es wohl in allen Fällen eine sk- Kupplung. Welcher Hersteller tatsächlich dahintersteckt, kann ich nicht sagen.
    Ich hatte schon 2 dieser Kupplungen, eine am Kuga 2013 und eine am Kuga 2017. In den damaligen Bedienungsanleitungen stand an einer Stelle "... Thule ...". Dieser Fehler ist jetzt nicht mehr auffindbar. Da steht jetzt s.k. innovative solutions.


    Typenschild der Kupplung:
    20200624_183206 2MP.jpg



    Heute habe ich bei Zulassungsstelle die Anhängelasterhöhung eintragen lassen.
    Dazu habe ich das Papier des TÜV "Berichtigung der Zulassungebescheinigung gemäß §13 Abs. 1 FZV" vorgelegt.
    Folgender Text steht nun unten zusätzlich in der Fahrzeugpapieren:
    "Zu J: ohne techn. Änderung*Zu O.1: max. 2800kg bis 8% Steig., dabei Zuggesamtgewicht max. 5455kg; D-Wert d.AHK min. 13,37kN, zul.Stützlast min. 112kg, ohne techn. Änderung***


    Soweit ich das bisher verstanden habe, muss für die Änderung bei Neufahrzeugen bis 3Monate keine gesonderte Abnahme beim TÜV erfolgen; bei älteren Fahrzeugen schon.


    Grüße


    Jürgen