Anhängerkupplung 2800kg D-Wert 13,7kN am FL 2020 ST-Line angebaut

  • Hallo,


    meine serienmäßige AHK habe ich gegen eine verstärkte mit 2800kg Anhängelast getauscht.


    Serienmäßige AHK:
    20200624_172932 2MP.jpg


    Neue, verstärkte AHK:
    20200624_172947 2MP.jpg


    Haken alt (silber), Durchmesser 36mm
    Haken neu (schwarz), Durchmesser 39mm
    20200624_173037 2MP.jpg


    Heckansicht:
    20200625_155611 2MP.jpg


    Das Fahrzeug hat einen Adblue-Tank. Es gab keinerlei Probleme damit. Die Kupplung war laut Etikett Fertigungsjahr 2017. Damals gab es diesen Tank noch nicht.


    Was ist beim Adblue-Tank anders?
    Die untere, linke Befestigungsschraube für den AHK-Träger ist keine übliche Sechskantschraube, sondern eine Spezialschraube. Da hängt der Adblue-Tank mit dran; der Tank hat drei Befestigungspunkte.
    20200624_172358 2MP.jpg



    Wenn man eine AHK nachrüstet, muss man schauen, wie der Adblue-Tank befestigt ist. Ggf. ist die benötigte Spezialschraube (mit Einleger im Hohlrahmen) ja schon vorhanden. Wenn nicht, dann als Ersatzteil kaufen.
    An der AHK selbst besteht aus meiner Sicht kein Unterschied, ob mit oder ohne Adblue-Tank. Wenn es bei einer AHK ausdrücklich "für Fahrzeuge mit Adblue-Tank" heißt, dann ist wohl im Schraubenpack die Spezialschraube dabei.


    Grüße
    Jürgen

  • Mal dazu eine Frage die nir so in den Sinn kommt:
    Gibts da keine Probleme mit der Eintragung wg der Abgaseinstufung??? Sicher ändern sich doch durch die höhere Anhängelast die Abgaswerte..
    Ich Meine, der Dicke hats sicher kein Problem damit, das Gewicht zu ziehen..aber ich könnte mir vorstellen dass Ford wegen der Abgasnormen das auf 2,2Tonnen begrenzt hat...??

  • Hallo,


    das mit dem Abgasverhalten sollte keine Rolle spielen. Das mitgeführte Gewicht der AHK ändert sich nicht.
    Wollte man tatsächlich den Schadstoffausstoß wegen der höheren Anhängelast einfangen, so müsste man dafür auch die gefahrenen Kilometer mit Anhänger einbeziehen. Das ist nicht vorstellbar. Ebenso wenig wie z.B. bei einer Klimaanlage. Ist sie drin, steigt der CO2-Ausstoß; dabei wird nicht danach gefragt, wo oft/lange sie eingeschaltet ist. Es gibt hierfür einen pauschalen Aufschlag.
    Letztlich ist die Kfz-Steuer-Bemessung Unfug, weil sie eine reine Besitzsteuer wieder spiegelt, den tatsächlichen CO2-Ausstoß aber nicht behandelt.


    Die Begrenzung auf 2200kg hat auch andere Gründe. Z.B der Haus- und Hof-Lieferant Westfalia liefert für mehrere Kfz-Hersteller und Fahrzeugtypen quasi ein Einheitsmodell für den Haken und Verschluss. Da geht wegen dem D-Wert nicht mehr. Und da Hersteller mit jedem Cent kalkulieren, wird wegen wenigen Fahrzeugen, die mehr ziehen könnten, keine eigene AHK entwickelt und angebaut.
    Der D-Wert der Ford-Original-AHK am Edge ist 12kN. Damit kann man mit dem Edge bei einem zulGesGew von 2655kg höchstens 2268kg ziehen. Das passt dann auch mit den Zulassungsvorschriften. An den Edge (Fahrzeugklasse M1) darf man theoretisch nicht mehr als das zulGesGew dranhängen.


    Deswegen wird bei der AHK mit 2800kg die Fahrzeugklasse auf M1G umgeschlüsselt; M1G- Fahrzeuge dürfen theoretisch max. das 1,5-fache ihres zulGesGew ziehen, höchstens jedoch was der Hersteller als technische Grenze festgelegt hat; und das sind beim Edge mehr als 2200kg. Die entsprechenden Nachweise führt der Kfz-Sachverständige, der das Gutachten ausstellt.


    Grüße
    Jürgen