Beiträge von Berliner

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    wenn unsere Kante Mängel aufweist

    Eben, nur WENN es Mängel gibt, dann hat man daraus resultierende Rechte.




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    Bei einem befreundeten TÜV-Mensch hinterfragt - in dem Rahmen sollte es normal bei der HU kein Problem geben.

    Wenn das aber im Prinzip so ist, dann ist es kein Mangel. Oder woraus schließt du, dass diese Bremsscheibensache ein Mangel sei?
    Letztlich würde darüber sowieso ein Sachverständiger entscheiden und ich gehe davon aus, dass er sich bei der Bewertung der Frage, ob das ein Mangel ist an der Betriebssicherheit ausrichten würde.

    500,- € als merkantile Wertminderung sind imho sehr gut.
    Das dürfte ja kein offenbarungspflichtiger "Unfallschaden" beim Wieder-Verkauf sein. Was hier manche User dazu schreiben, ist schlicht falsch. Die Beule hat keinen Einfluss auf den Wiederverkauf.
    Also was solls. 500-, mitnehmen und sehr gut is! Was besseres kann dir im Grunde nicht passieren, wenn die Beule rausgezogen wird.

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    Ich lese daraus, dass das Auto nicht abgenommen werden muss und sogar vom Kaufvertrag zurückgetreten kann.

    Nicht unbedingt. Da spielt noch § 439 Abs. 3 BGB mit rein.
    Wenn die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 Satz 2 BGB ablehnen.
    Um zu beurteilen, ob unverhältnismäßig hohe Kosten vorliegen wird folgendes in Betracht gezogen: der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels, die Höhe der Nachbesserungskosten und die Nachteile, die dem Käufer entstehen wenn auf die andere Art der Nacherfüllung zurückgegriffen wird.


    Die Gerichte unterscheiden zwischen relativer und absoluter Unverhältnismäßigkeit.
    Eine absolute Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung liegt für den Verkäufer dann vor, wenn sowohl die Nachlieferung als auch die Nachbesserung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.
    Bei der relativen Unverhältnismäßigkeit gibt es zwei Abwägungskriterien für den Verkäufer. Zum einen die Kosten für den Verkäufer und zum anderen das Interesse des Käufers an gerade der gewählten Art der Nacherfüllung. Es ist hier auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.


    Man geht von einer relativen Unverhältnismäßigkeit aus, wenn die Kosten für die gewählte Art der Nacherfüllung, die Kosten für die alternative Art der Nacherfüllung in einem Spielraum zwischen 10 und 25 % je nach Rechtsauffassung übersteigt. Das Vorliegen der absoluten Unverhältnismäßigkeit, d.h. beide Nachbesserungsformen belasten den Verkäufer über die Maßen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Genau festgelegte prozentuale Grenzwerte gibt es hier nicht, lediglich einige Faustregeln:


    Ist der Mangel vom Verkäufer nicht zu vertreten, ist eine absolute Unverhältnismäßigkeit gegeben, wenn die Nacherfüllungskosten 150% des Wertes der beanstandeten Kaufsache im mangelfreien Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwertes übersteigt. Eine andere Ansicht vertritt die Meinung, dass Nacherfüllungskosten von mehr als 100% , bei Verschulden mehr als 130% des Wertes der mangelfreien Sache zu einer absoluten Unverhältnismäßigkeit führen, wobei bei der 2. Meinung die Bedeutung des Mangels keine Rolle spielt.

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    Menüführung kyrillisch???

    :D Das ist doch nicht mein Auto. Habe einfach nur nach einem Bild gegoogelt, welches den Bereich zeigt, um den es mir ging. War wohl zufällig in Russland.

    Update auf 3.10 ist durch. Lief Problemlos. Sofort ins Auge springende Veränderungen habe ich nicht gesehen, bis auf die Anzeige der Radiosendernamen, die jetzt größer im Home-Bildschirm ist.

    Das in den nichtöffentlichen Bereich zu verschieben ist wirklich besser, sonst wird sich Ford darum kümmern, dass es die teile in Zukunft nicht mehr zu kaufen gibt!

    Die Antwort bleibt dennoch die selbe. Es hängt von der Vereinbarung im Vertrag ab.


    Es gibt nicht "DEN" Fälligkeitstermin, bzw. nicht in dem Sinne, indem du fragst. Wenn es keinen vertraglich vereinbarten Termin gibt, dann ist eine Forderung sofort fällig.


    Viele Verträge sehen die Zahlung entsprechend dieser Vorgabe vor, also im Voraus jeweils für den laufenden Monat. Es geht aber auch ganz anders, je nachdem was du vereinbart hast. Aber du sagst, es gibt noch keinen Vertrag. Also dein Händler hat ein Fahrzeug ohne entsprechenden Vertrag bestellt? ?(

    das ist doch eine ganz individuelle Sache und hängt von deinem Vertrag ab. Ein Blick in den Vertrag erleichtert die Lösung. :rolleyes: