Beiträge von Berliner

    Zitat

    geliefert, laut (zum Zeitpunkt der Bestellung) aktueller Preisliste.

    Richtig. Aber irgendwo in den AGB´s steht auch, dass sich Ford vorbehält, technische Änderungen vorzunehmen.


    Also hat man rein vertragstechnisch keinen Anspruch auf Sync3, muss es aber auf der anderen Seite hinnehmen, wenn man es geliefert bekommt (als Sync2 Besteller).


    Ist doch ganz einfach! :D

    Moin,


    ich ranze dich nicht an, sondern rede mal Klartext.




    Zitat

    Verrate uns doch mal deinen Ansatz bitte...


    Was für einen Ansatz willst du denn wissen? Ich habe doch nur gesagt, dass eine Abmahnung in dieser Sache völliger Quatsch ist. Das war der von dir besagte Tipp.
    Aber es wird halt grundsätzlich angezweifelt mit Sprüchen wie "Ganz ruhig Brauner," und "Ja Herr Anwalt" und deiner provokanten Frage nach dem Ansatz.


    Da red´ich halt mal Klartext, was wohl nicht verwunderlich ist.

    @achimt,


    sorry, aber wenn man sich nicht wirklich mit einem Thema auskennt, dann sollte man auch lieber nichts dazu schreiben.


    Doch, es ist total verkehrt. Du beziehst dich wohl auf Absatz III des § 323 BGB. Nur weil da das Wort Abmahnung steht, bedeutet dies nicht, dass es zum Fall von micha passt.


    Absatz III des § 323 ist für den Fall gedacht, dass jemand eine Unterlassungspflicht verletzt. Dann ist eine Fristsetzung sinnlos (was der Gesetzgeber im Gegensatz zu dir gut erkannt hat) und an die Stelle der Fristsetzung tritt die Abmahnung. Verrate du mir also deinen Ansatz, wie du zur Anwendung des § 323 III BGB in dem Fall von micha kommen willst.


    Ist mir jetzt aber auch ein bißchen zu blöd, mich hier zu verteidigen, wo doch auf der anderen Seite so offensichtlich keinerlei Kenntnis dieser Zusammenhänge vorliegt. Macht einfach mal, wird schon richtig sein. :S

    Da sind wir doch überhaupt nicht gegensätzlicher Meinungen. Ich habe doch nichts davon geschrieben, dass ich es so hinnehmen würde. ?(


    Genau so wie du, würde ich auch über die Konditionen rund um die Reparatur inkl. Leihwagen verhandeln. Wenn ich aber einen Rechtsanspruch z.B auf einen Leihwagen für unbegrenzte Zeit hätte, dann müßte ich ja nicht mehr verhandeln und auch keine Vorgesetzten kontaktieren. Ein Hinweis auf die Bedingungen der Garantie reicht dann schon. Es kommt also immer auf die eigene Position an. Mehr habe ich eigentlich nicht geschrieben; vielleicht doch zu missverständlich ausgedrückt.

    Hmm, das ist eine Frage, bei der die Beantwortung nicht so einfach ist, weil es von vielen Faktoren abhängt, wie ich konkret damit umgehen würde.


    Fakt ist nunmal, dass Du und auch sonst niemand einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug wegen eines Mangels hast, sofern Du die Gewährleistung in Anspruch nimmst.


    Die Mobilitätsgaratie ist eine ganz andere Geschichte. Das ist eine freiwillige Draufgabe von Ford und unterliegt den Regeln, die Ford selbst aufgestellt hat. Das kann Ford auch so handhaben, weil es eben freiwillig ist. Niemand und kein Gesetz zwingt Ford, so eine Mobilitätsgarantie herauszugeben. Und wenn da nunmal steht (was ich nicht überprüft habe), dass dem Nutzer dieser Garantie ein Ersatzauto nur für 2 tage zusteht, dann ist das so. Punkt.


    Alles andere ist wie gesagt Kulanzsache. Ob ich das nun persönlich gut oder schlecht finde, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Aber es nützt halt nichts da zu jammern und zu lamentieren. Ich persönlich würde da natürlich mit Ford und dem Händler verhandeln, aber mit sachlichen Argumenten und nicht mit Floskeln wie "lächerlich", weil das die Fronten nur noch verhärtet und unsachlich ist. Persönliche Befindlichkeiten, wie die Einschätzung der Bedingungen der Mobilitätsgarantie als "lächerlich", sollten imho grundsätzlich bei solchen Sachen außen vor bleiben. Ich persönlich assoziiere solche Gespräche (die ich in einer anderen Branche auch habe) immer mit "Kindergarten" und habe dann oft keine richtige Lust mehr, mich dahinter zu klemmen. Aber jeder ist da seines Glückes Schmied. :thumbup:

    Zitat

    Wg. des Leihwagen sollte normalerweise auch der Freundliche die Kosten dafür deckeln. Diese 2-Tage Regelung ist ja lächerlich.

    Nö, wie kommst du darauf? Wenn in der Mobilitätsgarantie 2 Tage für einen Leihwagen vorgesehen sind, dann ist das verbindlich. Alles andere ist dann nur noch Kulanz und die kann man bekanntlich nicht einfordern.