Sync 2 Update

  • Ford in Köln teilte mir tel. mit, dass es Anfang des 2.Quartals 2017 ein neues Kartenupdate für Sync geben solle! Das müsste aber wiederum vom Ford Händler drauf gespielt werden gegen eine Gebühr. Ich habe gesagt,"super, 60.000€ um ich wohne im Wald", daraufhin meinten Ford ich sollte mich wieder melden und Sie würden dafür Sorge tragen, dass es mir kostenfrei bei meinem freundlichen zu Verfügung gestellt wird! Ich anschließend meinen Freundlichen über das Tel. informiert/ nachgefragtund und Bestätigung/ Zusage erhalten! :thumbup: "Läuft!!"

  • Aber es passte doch so schön dazu und ich lese ja als Sync3 auch fleißig mit! Ich denke, dass es analog dann auch für Sync2 was im neuen Quartal geben wird und das wollte ich euch freundlicherweise eröffnen.... Sonst fragen noch zig ÄtschFahrer auf 3 Seiten, wann wie wo warum wieso weshalb Kartenupdate!

  • Da haste Recht.
    Es wird für das Sync2 wahrscheinlich von Ford kein neues Kartenmaterial geben.
    Das es überhaupt noch ein Firmwareupdate gegeben hat, ist wahrscheinlich den Kunden in USA geschuldet, weil die mehr Möglichkeiten haben, Ihr Recht auf ein funktionierendes System einzuklagen.

  • Nur mal zur Info.



    Mitte Dezember bei Facebook reingestellt und am 20.03.2017 diese Antwort bekommen.
    Vor 14 Tagen ein offizielles Update bekommen und die Fachabteilungen bei Ford haben das noch nicht mitbekommen <X
    Ich bin gespannt, wie Ford jetzt auf eine Mängelrüge per Anwalt reagiert. Alles andere macht keinen Sinn.



    vielen Dank für Ihre Anfrage, welche uns vom Ford Facebook-Team zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
    Es freut uns sehr, dass Sie sich für den Kauf eines neuen Ford Edge entschieden haben, umso mehr bedauern wir, dass Sie mit der Geschwindigkeitsbegrenzer nicht vollkommen zufrieden sind.
    Nach dem gemeinsam geführten Telefonat, haben wir Ihren Vorgang erneut mit dem Fachbereich und Ihrem Ford Vertragspartner aufgegriffen. Nach Rücksprache mit der technischen Fachabteilung befindet sich Ihr Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand.
    Wie Ihnen bereits vom Ford Vertragspartner mitgeteilt wurde, steht aktuell noch kein neues Kartenmaterial zur Verfügung. Die Kartographierung in der mit Ihrem Fahrzeug ausgelieferten Softwareversion entspricht dem Stand, den der Hersteller der Software zum Produktionsdatum Ihres Fahrzeuges zur Verfügung gestellt hat. Das Kartenmaterial wird regelmäßig aktualisiert. Sobald eine Aktualisierung erfolgt, ist diese bei Ihrem Ford Vertragspartner erhältlich. Ein Update Ihres Ford Sync-Systems steht aktuell ebenfalls noch nicht zur Verfügung.
    Der Geschwindigkeitsbegrenzer dient zusätzlich als Hilfestellung. Es liegt stets in Ihrem Verantwortungsbereich das Fahrzeug zu beherrschen, alle Systeme zu überwachen und die korrekte Geschwindigkeit einzuhalten. Anderenfalls kann es zum Verlust der Fahrzeugkontrolle kommen. Zur Funktion des Geschwindigkeitsbegrenzers finden Sie eine ausführliche Erläuterung in der mit Ihrem Fahrzeug ausgelieferten Bedienungsanleitung.
    Wir vertrauen auf Ihr Verständnis.

  • Das habe ich schon versucht in einem anderen Thread anzureißen aber hier passt es auch.
    Nicht alles was hier so landläufig als Mangel bezeichnet wird, ist dann tatsächlich auch ein Mangel.


    Unter einem Mangel versteht man im Allgemeinen eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit einer Sache von der vertraglich geschuldeten Soll-Beschaffenheit. Eine Sache ist danach frei von Sachmängeln,wenn sie – im Kaufvertragsrecht bei Übergabe der Sache – die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das ist die juristische Definition des Begriffs Mangel (es gibt noch ein paar Feinheiten, die wir hier aber wohl nicht berücksichtigen müssen).


    Jetzt erklär mal bitte, inwiefern dein Fahrzeug von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht! Wenn du das hinbekommst, erst dann könnte man an einen Mangel denken. Dann musst du aber auch noch einen Richter von deiner Argumentation, die wohl nicht sehr sauber gelingen dürfte, überzeugen. <X

  • Dem stimme ich zu. Einen Mangel zu definieren, wenn nicht gerade ein Rad oder Scheibenwischer fehlt, ist sehr mühselig.
    Bei Spaltmaßen oder Rillen in den Bremsscheiben ist mir das zu subjektiv um Erfolg zu haben.


    Allerdings gibt es auch Mängel in der Software die als "Sachmängel" bei einem Update beseitigt werden müssen. Es sind die Zeiten vorbei, wo sich die Programmierer jeden Quatsch erlauben konnten, zumal die Software mittlerweile in die Sicherheitssysteme eingreift.


    Wenn der so gepriesene Limiter bei fast jedem Ortsschild selbstständig Gas gibt und bis auf 100 beschleunigen möchte, wenn er vorher schön brav 70 gehalten hat, ist das ein Fehler, der nachgebessert werden muss.


    Wenn dann mein freundlicher sagt, ich könne ja das System deaktivieren oder vom Gas gehen, ist das zwar logisch, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Limiter nicht der Beschreibung entspricht.


    In den Staaten müsste in der Beschreibung stehen: Achtung der Limiter kann beim Ortschild automatisch beschleunigen. Bitte den Limiter vor jedem Ortschild ausschalten oder das Gas wegnehmen. ;)


    Beim Sync3 gibt es wegen eines ähnlich gelagerten Fehler demnächst ein Update. :)