Beiträge von SebastianD88

    Ich glaube du hast nicht den Inhalt meiner Frage verstanden.


    Es ging nicht darum welchen Inhalt welches Update hat, bzw den Changelog des Updates sondern es ging lediglich darum WELCHES MODUL geupdatet wurde um das Verkehrszeichenproblem zu beheben.


    Wenn du den Zettel zu Hause hast, dann kannst du ja mal drauf schauen, WELCHES Modul geupdatet wurde.


    Und ja den Inhalt und den Changelog jedes Softwarestandes kennt wahrscheinlich auch nur die IT Abteilung von Ford. Aber darum ging es ja nicht.

    Einsteigen, Motor, Lenkrad-, Front- u. Heckscheiben, sowie Sitzheizung anmachen, Gebläse einstellen, aussteigen,
    sich um die Seitenscheiben kümmern, die Scheinwerfer und Rücklichter freilegen,

    Genau. So macht man das in der Realität. Der Vorteil des Fernstart ist lediglich die Zeitersparnis, da man das Auto schon von der Wohnung aus starten kann und direkt einsteigen und losfahren mit freien Scheiben. Im Prinzip das gleiche, nur muss man nicht daneben stehen bleiben und warten muss, sondern man kann mit freien Scheiben direkt losfahren.

    Standheizung kostet das 10 fache.


    "§ 30
    Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot



    (1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und..."


    Wie bereits geschrieben ist Scheibe defrosten nicht unnötig.


    Das es nicht gut für den Motor und die Umwelt ist, hatte ich ja bereits weiter vorne geschrieben. Aber es sollte jedem selbst überlassen sein darüber zu urteilen. Hier macht man sich Gedanken und zweifelt Dinge an, die auf der anderen Seite der Erde eine Selbstverständlichkeit sind.

    Naja, mit der Vin kann man nachschauen, welche Ausstattung dein Wagen hat... Das wars dann auch schon. Im Fordsystem bekommt man natürlich noch Infos zum Halter. Aber nur Fordmitarbeiter haben Zugang zu dem System.


    Außerdem bekommt die Vin lediglich ein einziger Fordmitarbeiter um nachzusehen, ob es eine TSI bezüglich der Verkehrszeichenerkennung gibt. Ansonsten niemand.

    Zeigt mir bitte den Artikel in der StVo wo steht, dass das nicht erlaubt ist!
    :D


    Da steht drin, dass unnötiges Laufenlassen des Motors nicht zulässig ist. Scheibe defrosten ist nicht unnötig.
    Außerdem steht nirgends geschrieben, dass ein Fahrzeug diese Funktion nicht haben darf.


    Außerdem, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.