Rücktritt vom Leasingvertrag

  • Zum Thema Lieferzeit:


    Als ich letztes Jahr im Juni und Juli angefangen habe mich konkret bei den Händlern nach Angeboten umzuhören, wurde mir jeweils mitgeteil, dass ich bei einem Sport mit mindestens 5-6 Monaten Lieferzeit rechnen müsse. Das war für mich ok, da ich ihn erst Mitte Februar brauche.


    Bislang läuft es ungefähr genauso wie bei Dir loew. Bestellt Ende Juli. Baudatum wenn auch nur geringfügig immer mal wieder verschoben. Gebaut wurde er dann in der zweiten Dezemberwoche. So weit alles gut.


    Seitdem warte ich darauf, dass er verschifft wird. Zumindest mit WWl ist das bislang nicht passiert. Noch bin ich recht optimistisch, dass es bis Mitte Februar klappt. Aber wenn nicht, werde ich auch mal ein Wörtchen mit meinem Händler reden müssen, da auch ich geschäftlich auf das Fahrzeug angewiesen bin.

  • Zitat

    Ford nimmt sich allerdings das Recht heraus, unverbindlich Liefertermine zu nennen und diese willkürlich zu verschieben.

    Zitat

    Diesemal habe ich aus dem Fehler Hyundai/Ford gelernt und werde es 2020 anders machen.

    Da wirst du aber große Augen machen, denn auch alle anderen Hersteller (auch die Premium) werden dir keinen verbindlichen Termin auf ein Bestellfahrzeug geben, genauso wie Ford. Insofern; träum weiter bis 2020 von Premium ....... :whistling:

  • Also vor dem jetzigen Santa Fé hatte ich VW (ja ich weiß kein Premium), aber dort gab es einen verbindlichen Termin, der gehalten wurde. Im Bekanntenkreis wurde ein Amarok mit verbindlichen Termin geliefert.


    Mein Vater fährt seit 30 Jahren Benz, auch hier bisher einwandfrei. Ein Freund von mir arbeitet bei Audi, auch er teilt mir mit, dass es bei weitem nicht zu derartigen Verzögerungen kommt (kann ich allerdings nicht selbst überprüfen)..im Übrigen möchte ich unterstreichen, dass es mir nicht um die generelle Wartezeit geht...wenn von Anfang klar ist, dass bspw. mit 6 Monaten zu rechnen ist, ist das ok für mich. Es geht aber absolut nicht, dass es heißt 6 Monate und es werden bspw. 9 Monate oder mehr. Noch alberner wird es dann, wenn dem Kunden durch vermeintlich kurze Zwischenschritte zu einer vordergründig nur etwas längeren Lieferzeit die Augen gewischt werden, in der Summe dann aber sukzessive die Lieferzeit massiv erhöht wird. Das gibt es bei den hochwertigen Herstellern nicht bzw. ist mir nicht bekannt.


    Wie gesagt, mir war bewusst, dass ich mit der Wahl Ford erhebliche Eingeständnisse machen muss (vordergründig an der Qualität und Haptik)...aber das ist Hinhalten und "Verarsc..." des Kunden.

    Bestellt August 2016 / Auslieferung 13/03/2017:
    Ford Edge Sport, 210 PS, AUT, Ruby-Rot, mit allem was geht
    bis Januar 2017: Santa Fe mit allem

  • Zitat

    Also vor dem jetzigen Santa Fé hatte ich VW (ja ich weiß kein Premium), aber dort gab es einen verbindlichen Termin, der gehalten wurde. Im Bekanntenkreis wurde ein Amarok mit verbindlichen Termin geliefert.

    Bitte nicht falsch verstehen, aber das glaube ich einfach nicht, bis ich es nicht mit meinen eignen Augen gesehen habe.


    Ich kann dir auch erklären warum: Üblicherweise werden von den Fahrzeughändlern die "Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)" zur Grundlage des Vertrages gemacht. Das ist ein standardisiertes Vertragswerk, welches vom VDA, VDIK und ZDK herausgegeben worden ist (Interessenvertretungen der Autohändler; "Autolobby").


    Die NWVB bestimmen unter Nr. IV, dass verbindliche oder unverbindliche Liefertermine und Lieferfristen schriftlich anzugeben sind. Üblicherweise werden nur unverbindliche Termine oder Fristen genannt. Lieferfristen beginnen nicht schon mit Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung, sondern erst mit Vertragsschluss zu laufen.


    Hier die einschlägigen Regelungen der Nr. 4 Ziffer 2. und 3.:


    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Lieferterminsoder einer unverbindlichen Lieferfrist den Ver-käufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen aufzwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang derAufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser beileichter Fahrlässigkeit des Verkäufers aufhöchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.



    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertragzurücktreten und/oder Schadensersatz stattder Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäßZiffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eineangemessene Frist zur Lieferung setzen.
    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatzstatt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seinergewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,die Lieferung durch Zufall unmöglich, so hafteter mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.


    Mir ist es noch nicht unergekommen, dass ein Händler freiwillig einen verbindlichen Termin vereinbart hätte, weil er sich denn einem viel größeren haftungsrisiko aussetzt.


    Hier die einschlägigen Regelungen der Nr. 4 Ziffer 4.:



    4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eineverbindliche Lieferfrist überschritten, kommtder Verkäufer bereits mit Überschreiten desLiefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. DieRechte des Käufers bestimmen sich dannnach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Ab-schnitts.





    Daher nochmal: Ich glaube es nicht, bis man mir so einen Vertrag zeigt, wo ein Bestellfahrzeug mit einem verbindlichen Liefertermin vom Händler verkauft worden ist. Damit wir uns nicht falsch verstehen. Das ist möglich, aber eher unwahrscheinlich und unüblich.

  • Danke für Deine Mühen Berliner,


    ich werde mal schauen, ob ich einen Vertrag zur Verfügung gestellt bekomme.

    Bestellt August 2016 / Auslieferung 13/03/2017:
    Ford Edge Sport, 210 PS, AUT, Ruby-Rot, mit allem was geht
    bis Januar 2017: Santa Fe mit allem

  • Genau, dass ist nämlich ganz oft der Fall, dass man glaubt, einen verbindlichen Termin vereinbart zu haben. Das Kleingedruckte liest ja kaum jemand. ;)


    Schaut man sich den Vertrag dann aber mal tatsächlich ganz genau an; Ja dann kommt sehr oft die Ernüchterung. <X


    Im Übrigen: Du musst mir nichts beweisen. Ich wollte damit nur nachdrücklich zum Ausdruck bringen, dass die allermeisten Leute es sagen, aber tatsächlich gar nicht wissen, dass es anders ist.
    Wenn du das für dich überprüfen willst und hier das Ergebnis nach tatsächlicher Überprüfung postest, dann glaube ich dir, dass du dich persönlich davon im Vertrag überzeugt hast und es so ist.


    Ein Hoch dann auf den Händler, der so viel viel Zuversicht in seinen Lieferaten hat. Halleluja! :saint: