Guten Tag zusammen.
Immer wieder ist in dem Forum die Rede von ..... dann erlischt die Betriebserlaubnis. (BE .. ABE)
Ich bin nun kein Gesetzesschreibling oder Oberguru beim TÜV
Vielleicht gibt es ja hier Personen die WIRKLICH wissen wann so eine ABE / BE erlischt.
Mein allgemeiner Kenntnisstand
Bei Eingriffen die die Fahrtüchtigkeit/ Sicherheit des Fahzeuges ändern können , ist dieses von Sachverständigen zu prüfen und freizugeben ansonsten erlischt die ABE / BE.
..... Bremsen, Licht, Motor, Fahrwerk, Scheiben, Lenkrad, Gurte, Sitze.....
Dinge wie Navi, Bordcomputer, Radio, Armlehne, Schaltknauf, ..... sind davon nicht betroffen.
Sonst dürften auch solche Teile wie Einklemmfahnen, Überzieher für Außenspiegel, Fuchsschwänze und.ä. Nicht frei verkäuflich (ohne ABE) angeboten werden, bzw. würden von Supermarktketten erst gar nicht ins Programm genommen.
Außerdem gibt es eine Zwischenzone bei der Sachen verboten sind, die aber nicht zwangsläufig den Entzug der ABE / BE bedeuten.
Zum Beispiel stellt es eine Ordnungswidrigkeit da wenn man Leuchtmittel gegen andersartige Leuchtmittel (Glühlampe gegen LED) in der gleichen Fassung tauscht. Wenn man jedoch auch die Fassung mit tauscht ist dieses erlaubt.
Also heiß das wenn man es "falsch" tauscht scheint nicht die ABE zu erlöschen, es ist aber eine Ordnungswidrigkeit.
Somit gibt es
Erlaubt
Ordnungswidrigkeiten
Erlöschen der ABE