Beiträge von Chikoto

    Oh je, meines Wissens nach kannst Du nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Wandlung bestehen.
    Dies sollte eigentlich kein Problem sein. Bei meiner tollen E-Klasse hatte ich drei erfolglose Reparaturversuche (hatte länger Hoffnung, dass es klappt) und die Wandlung ging danach problemlos ohne Anwalt durch.
    M.E. nach spricht hier die Rechtslage für Dich und sollte an sich nur ein formeller Akt sein.

    Bin gestern mit dem Auto ins Geschäft gefahren (80km) um mal wieder eine längere Strecke zu machen.
    Da war es auch sehr auffallend, dass es nach ca. 50km spürbar kühler und unangenehm wurde. Muss dies mal beobachten, ob es tatsächlich regelmäßig vorkommt.
    Vor ein paar Wochen ist mir dies schon mal aufgefallen.


    Positiver Effekt: trotz Stadtverkehr (musste durch Stuttgart durch) und Schnellstraße ein Schnitt von 6,3l. Wenn das für über zwei Tonnen kein akzeptabler Wert ist.... :)

    mein Reifenhändler hat auch darüber gestaunt als ich die Winterreifen bestellt habe. Mit dem FFH habe ich auch darüber gesprochen.
    Erklären kann es sich aber niemand, weshalb tatsächlich mit 220 Nm angezogen werden soll. Aber wenn es so vorgeschrieben ist... ?(