@loew
Bzgl. der rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferverzögerung / Auswirkungen auf den Leasingvertrag wäre ich sehr vorsichtig. Ich bin Anwalt (arbeite aber inzwischen im Unternehmen) und kann und werde deshalb hier im Forum keine individuelle Rechtsberatung machen.
Aber im Normalfall eines KFZ-Leasing eines fabrikneuen Fahrzeuges bleibst du ja der Besteller des Fahrzeuges (verbindliche Fahrzeugbestellung beim Ford Händler). Im Rahmen dieses Kaufes wird dann der erfolgreiche Abschluss eines Leasingvertrages als Bedingung aufgenommen. Der Leasingvertrag wird dann separat mit der Ford Bank oder z.B. ALD gemacht, vermittelt durch den Händler. Das würde ich als den Normalfall bezeichnen, es kann aber im Einzelfall auch anders sein.
Wenn du nun zurücktreten willst, kommt es erstmal drauf an, was in der Fahrzeugbestellung vereinbart wurde. Sofern du hier ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht geltend machen kannst (und Ford den Rücktritt akzeptiert und du dich darüber nicht vor Gericht streiten musst) KANN dies die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfallen lassen. Ob das bei dir der Fall sein würde, kann ich dir aber nicht sagen.
In einem solchen Fall kannst du nur dann einen verlässlichen juristischen Rat erwarten, wenn du mit allen Unterlagen (Kaufvertrag/Bestellung nebst AGB und Leasingvertrag nebst Leasingbedingungen) einen Anwalt aufsuchst und der die Sach- und Rechtslage anhand der Unterlagen und der Rechtssprechung des BGH in diesen Fällen prüft. Bei "Schnellschüssen aus der Hüfte" hier im Forum wäre ich vorsichtig.
Was du natürlich machen kannst ist deinen Händler wegen der Verzögerungen konfrontieren und versuchen das er dir statt des unverbindlichen Liefertermins nunmehr einen verbindlichen Liefertermin schriftlich bestätigt. Wenn der dann verstreicht, wirst du es in jedem Fall leichter haben deine Rechte geltend zu machen.