Also: es gab mit Einführung des Fahrzeugscheins Teil I und II zusätzlich das sogenannte COC-Papier bzw. auch auf deutsch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Das sind alles drei amtliche Dokumente, die zum Fahrzeug gehören.
In denen ist u.a. festgehalten, welche Rad-/Reifenkombinationen mit welchen Einschränkungen durch den Hersteller freiegegeben sind.#Dann gibt es ja eine Unmenge an Alufelgen, die ja nicht explizit für das jeweilige Fahrzeug hergestellt werden. Da gibt es nur ein paar Kenngrößen (LK, Anz. Löcher, ET etc.). Der Felgenhersteller ist bei diesen Felgen in der Pflicht, seine Felgen für passende Fahrzeuge freizugeben. Dafür erhält er bei Freigabe die ABE, die er den Kunden mit den Felgen zusammen zur Verfügung stellen muss.
Kommt nachträglich ein neuer Fahrzeugtyp auf den Markt, der in der ABE noch nicht aufgeführt wird, kann entweder der Hersteller (bei genügend Interessenten) die ABE nachbeantragen und zur Verfügung stellen oder der Käufer muss sich bei TÜV & Co. selbst bemühen. Dafür gibt's dann die Einzelabnahme.
Hast du jetzt eine ABE, wo dein Fahrzeug schon drin steht, ist alles paletti! Wenn's nicht drin steht, dann Hersteller anfragen oder selbst aktiv werden...