Beiträge von RN64

    vFL = vor Facelift (BJ 2015 - 8/2018)
    FL = Facelift (Bj. ab 09/2018)


    vFL/FL hin oder her. Beim vFL gab's serienmäßig max. 20" in den offiziellen Papieren. Die 21"er mussten nachgetragen werden...
    Bei meinem Sport 2017 waren übrigens 18"er und 20er in den Papieren.
    Beim FL stehen zumindest bei Sport und Vignale auch die 21"er drin.

    Das sind also die original 20" Felgen vom Edge Sport?
    Da sollte es eigentlich absolut kein Problem geben. Das Fahrwerk vom Sport/Vignale ist ja (bis auf die Sport-Option, die aber nichts mit den Felgen zu tun hat) identisch mit Trend und Titanium.
    Da stellt sich Ford aber ein Armutszeugnis aus! Du solltest schauen, dass du, wenn du zum TÜV gehst, ein COC von einem Sport oder Vignale mit dabei hast. Dann sollte das einfacher sein...

    @Vraccas
    ja, ich hatte auch nur die Assis aufgezählt, die alle schon im vFl verfügbar waren. Und was hilf ein US-Modell, wenn doch seit 2015 das vFL in D verkauft wird. Ist halt doch Berichterstattung auf dem Niveau einer Zeitung mit den 4 Buchstaben..

    na, so ganz auf der Höhe der Zeit sind die aber auch nicht...
    Was haben die denn für eine vFL-Version zum Testen gehabt?
    Kollissionswarner, Totwinkelassi, Spurhalteassi, autom. Fernlicht hat der vFL auch schon!
    Den mittig sitzenden Tacho hab ich in D weder im vFL noch im FL gesehen. Die scheinen ja 'ne Ami-Kiste getestet zu haben...

    Also: es gab mit Einführung des Fahrzeugscheins Teil I und II zusätzlich das sogenannte COC-Papier bzw. auch auf deutsch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Das sind alles drei amtliche Dokumente, die zum Fahrzeug gehören.
    In denen ist u.a. festgehalten, welche Rad-/Reifenkombinationen mit welchen Einschränkungen durch den Hersteller freiegegeben sind.#Dann gibt es ja eine Unmenge an Alufelgen, die ja nicht explizit für das jeweilige Fahrzeug hergestellt werden. Da gibt es nur ein paar Kenngrößen (LK, Anz. Löcher, ET etc.). Der Felgenhersteller ist bei diesen Felgen in der Pflicht, seine Felgen für passende Fahrzeuge freizugeben. Dafür erhält er bei Freigabe die ABE, die er den Kunden mit den Felgen zusammen zur Verfügung stellen muss.
    Kommt nachträglich ein neuer Fahrzeugtyp auf den Markt, der in der ABE noch nicht aufgeführt wird, kann entweder der Hersteller (bei genügend Interessenten) die ABE nachbeantragen und zur Verfügung stellen oder der Käufer muss sich bei TÜV & Co. selbst bemühen. Dafür gibt's dann die Einzelabnahme.
    Hast du jetzt eine ABE, wo dein Fahrzeug schon drin steht, ist alles paletti! Wenn's nicht drin steht, dann Hersteller anfragen oder selbst aktiv werden...

    Groß- und Kleinschreibung ist eigentlich egal. Aber wenn du es umbenennen willst, dann musst du erst am besten die Endungen ganz weglöschen und dann im 2. Schritt wieder dran hängen.

    Genau das meine ich. US Sport V6 und US ST V6 haben die gleiche Motorbasis mit überarbeiteter Leistung Nicht vergleichbar mit DE Sport und ST.
    Und die Umbenennung gab's ja in DE auch. Es gibt hier keinen Sport mehr. Ist jetzt ST. Nichts anderes haben die Amis auch gemacht. Die haben aber als Basis keinen 2l-Motor sondern den 2,7l Motor...