Hab's auch schon seit einem halben Jahr (auch per Forscan gemacht) und es funktioniert reibungslos.
Selbst bei unserem Fiesta mit Sync1 (Bj 2015) konnte ich das problemlos reinprogrammieren. Da sind zwar zusätzlich noch ein paar Tasten am Fahrzeug zu drücken, aber das ist noch die "alte" Ford-Schule
Beiträge von RN64
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Im November hatte ich erstmalig die nette Fehlermeldung. Die kam dann sporadisch so 3x im letzten halben Jahr.
Jetzt zur Durchsicht gewesen und Problem (mit Foto) gemeldet. Nach der Durchsicht (obwohl an dieser Problematik angeblich nicht gearbeitet wurde, hatte ich auf der Heimfahrt mit 4 zwischenstopps gleich 3 x den Fehler.
Heute neuer Termin. Da wurde im Fehlerspeicher ein defektes Steuermodul von EINEM Scheinwerfer diagnostiziert.
Teil wurde anstandslos getauscht (verlängerte Garantie). Bin mal gespannt, ob es auch das Problem behoben hat.
Behalte es im Auge und melde mich gegebenenfalls wieder... -
Ich denke das sie es einfach nicht können. Ich wollte beim Freundlichen speedlock aktivieren lassen. Das konnten Sie nicht weil das System ihnen nur ausgegraute Menü Punkte anzeigt ich habe es selbst gesehen. Dann mit FORScan war es überhaupt kein Problem. Deshalb habe ich meine Kupplung auch selbst freigeschaltet Ohne erst zu Fragen. Ging ohne Probleme Viel Glück
Gruß PeterHallo Edgar2019,
hier im Forum gibt es eine separate Rubrik unter "Werkstattecke & Einbau Tipps & Trick" und dann "Forscan"
Kannst du mal bitte deine Änderungen zur AHK dort posten?Ziel dieser Rubrik ist, dass funktonierende Änderungen mit Forscan mal zusammengetrtagen werden.
Da haben dann sicher noch mehr was davon -
Bei mir war das (kurzzeitig) nach der sehr seltenen Benutzung des Beifahrersitzes ein verdrehter Gurt, der die Schlosszunge an der Verkleidung der B-Säule klappern ließ.
Hab ich dann ohne FFH behoben
Das hatte ich auch schon mehrfach. Beim ersten Mal wollte ich auch schon zum fFH. Hab's dann aber selbst gefunden...
Ist aber schon ein übles Geräusch... -
Schlag doch deinem Händler vor, die Teile zu beschichten (Wassertransfer). Siehst ja, wie es bei mir aussieht (war mein Wunsch und hatte allerdings nichts mit deinen Problemen zutun).
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@cb2edge
Hast du bei deinem Fahrzeug eine Doppelverriegelung?
Bei mir (mit DF) gibt es auch nur das 2x Klacken und die Blinker gehen kurz 3x...Und die Lampen signalisieren eigentlich schon, dass das Fahrzeug verschlossen ist. Warum das dann aufhört, weiß ich auch nicht. (Strom sparen?)
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Hier mal der Link zum Wiki-Eintrag:
COC
Erklärung in Kurzform:
Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher ist es vor allem im Import- und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung erforderlich.Allgemeines:
Das COC ist nach den Regeln eines Zertifizierungssystems ausgestellt und bedeutet, dass die zertifizierte Einheit die Zertifizierungsforderung erfüllt hat.[1] Betroffen sind viele unterschiedliche Warengruppen wie beispielsweise Arzneimittel, Messgeräte oder Fahrzeuge. Für Messgeräte wie Manometer ist z. B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für Deutschland zuständig.Kraftfahrzeuge:
Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 4 Absatz (3) der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Typgenehmigung wird das Verwaltungsverfahren genannt, durch das ein Mitgliedstaat bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt. Die verschiedenen EG-Typgenehmigungen gelten für folgende EU-Fahrzeugklassen:
- 2007/46/EG für PKW, Busse, Lastwagen und Anhänger der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, O1, O2, O3, O4
- 2002/24/EG für S-Pedelecs, E-Scooter und leichte Drei- und Vierräder der Klassen L1, L2, L3, L4, L5, L6, L7
- 2003/37/EG für LoF-(Kraft-) Fahrzeuge der Klassen T1-T5 (Zugmaschinen/Traktoren auf Rädern), C1-C5 (Zugmaschinen auf Gleisketten), R1, R2, R3, R4 (LoF-Anhänger), S1, S2 (gezogene, auswechselbare Maschinen).
Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis waren die der Mercedes-Benz Baureihe 202 von 1993. Die ersten Elektrofahrzeuge mit einer vollständigen EU-Zulassung der Klasse M1 waren die Think City.
Hersteller von Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung legen jedem demnach gefertigten Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei – englisch COC (certificate of conformity) – gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG, und dem Muster in Anhang IX. Diese Bescheinigung muss fälschungssicher sein, wozu z. B. Papiere verwendet werden, die durch farbige graphische Darstellungen oder ein Wasserzeichen gekennzeichnet sind.
In der Praxis kann man das COC meist vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, in der Regel dieselben sind, die nach einem Prüfverfahren das COC ausstellen oder beglaubigen.
Nach Deutschland importierte Fahrzeuge, für die keine COC-Dokumente vorliegen, müssen im Wege der Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden.
Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Gebühren liegen je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für weitere erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Im Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z. B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).Da ja die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist, ist dort das COC nicht obligatorisch...
Unabhängig davon kann ich mir aber trotzdem nicht vorstellen, dass man nur weil man es KANN, jede beliebige Rad-/Reifen-Kombination fahren darf! -
Hast du es denn schonmal in Englisch angequatscht? Versteht er dich dann??
Dann wüsstest du zumindest die Einstellung zur Sprachsteuerung... -
Der Händler kann dir die komplette Konfiguration ausdrucken. Da ist alles (neben dem Standars) bis auf das kleinste Detail aufgelistet. Das solltet ihr dann mal mit deinem bestellten Modell vergleichen.
Sonst findest du vielleicht noch so ein paar Montags-Ostereier...
Ich habe das bei meinem letzten Mondeo mal machen lassen. Ist eh sehr aufschlussreich -
Wird wohl nur mit Zusatzeintragung in den Papieren gehen. Denn was passt, ist noch lange nicht erlaubt zumindest in D nicht...)