Beiträge von RN64

    @cb2edge
    Hast du bei deinem Fahrzeug eine Doppelverriegelung?
    Bei mir (mit DF) gibt es auch nur das 2x Klacken und die Blinker gehen kurz 3x...


    Und die Lampen signalisieren eigentlich schon, dass das Fahrzeug verschlossen ist. Warum das dann aufhört, weiß ich auch nicht. (Strom sparen?)

    Hier mal der Link zum Wiki-Eintrag:
    COC
    Erklärung in Kurzform:
    Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher ist es vor allem im Import- und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung erforderlich.


    Allgemeines:
    Das COC ist nach den Regeln eines Zertifizierungssystems ausgestellt und bedeutet, dass die zertifizierte Einheit die Zertifizierungsforderung erfüllt hat.[1] Betroffen sind viele unterschiedliche Warengruppen wie beispielsweise Arzneimittel, Messgeräte oder Fahrzeuge. Für Messgeräte wie Manometer ist z. B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für Deutschland zuständig.


    Kraftfahrzeuge:



    Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 4 Absatz (3) der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Typgenehmigung wird das Verwaltungsverfahren genannt, durch das ein Mitgliedstaat bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt. Die verschiedenen EG-Typgenehmigungen gelten für folgende EU-Fahrzeugklassen:

    • 2007/46/EG für PKW, Busse, Lastwagen und Anhänger der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, O1, O2, O3, O4
    • 2002/24/EG für S-Pedelecs, E-Scooter und leichte Drei- und Vierräder der Klassen L1, L2, L3, L4, L5, L6, L7
    • 2003/37/EG für LoF-(Kraft-) Fahrzeuge der Klassen T1-T5 (Zugmaschinen/Traktoren auf Rädern), C1-C5 (Zugmaschinen auf Gleisketten), R1, R2, R3, R4 (LoF-Anhänger), S1, S2 (gezogene, auswechselbare Maschinen).

    Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis waren die der Mercedes-Benz Baureihe 202 von 1993. Die ersten Elektrofahrzeuge mit einer vollständigen EU-Zulassung der Klasse M1 waren die Think City.
    Hersteller von Fahrzeugen mit einer Typgenehmigung legen jedem demnach gefertigten Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei – englisch COC (certificate of conformity) – gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG, und dem Muster in Anhang IX. Diese Bescheinigung muss fälschungssicher sein, wozu z. B. Papiere verwendet werden, die durch farbige graphische Darstellungen oder ein Wasserzeichen gekennzeichnet sind.
    In der Praxis kann man das COC meist vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, in der Regel dieselben sind, die nach einem Prüfverfahren das COC ausstellen oder beglaubigen.
    Nach Deutschland importierte Fahrzeuge, für die keine COC-Dokumente vorliegen, müssen im Wege der Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden.
    Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Gebühren liegen je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für weitere erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Im Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z. B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).


    Da ja die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist, ist dort das COC nicht obligatorisch...
    Unabhängig davon kann ich mir aber trotzdem nicht vorstellen, dass man nur weil man es KANN, jede beliebige Rad-/Reifen-Kombination fahren darf!

    Hast du es denn schonmal in Englisch angequatscht? Versteht er dich dann??
    Dann wüsstest du zumindest die Einstellung zur Sprachsteuerung...

    Der Händler kann dir die komplette Konfiguration ausdrucken. Da ist alles (neben dem Standars) bis auf das kleinste Detail aufgelistet. Das solltet ihr dann mal mit deinem bestellten Modell vergleichen.
    Sonst findest du vielleicht noch so ein paar Montags-Ostereier...
    Ich habe das bei meinem letzten Mondeo mal machen lassen. Ist eh sehr aufschlussreich ;)

    Wird wohl nur mit Zusatzeintragung in den Papieren gehen. Denn was passt, ist noch lange nicht erlaubt zumindest in D nicht...)

    Hab ich auch nicht gesagt. Nur auch bei den Premiums ist es so, dass man sich da an den Eigenschaften orientiern sollte, die einem wichtig sind...
    Die Zieleigenschaften, die "DEN" Top-Reifen ausmachen, sind einfgach kontraproduktiv. Ich kann z.B. nicht die maximale Haftung und gleichzeitig die längste Laufleistung haben.
    Da muss ich Prioritäten setzen! Und wenn ich die gesetzt habe, schaue ich mir die restlichen Randbedingungen mit den Bewertungen dazu an.
    Und als letzten Schritt schaue ich noch, was da preislich machbar ist (Premium/2. Linie von Premium oder dann eben Günstig)...

    Naja, Conti/Goodyeat/Pirelli etc... Letztlich ist ist zwar der Name meist teurer als bei den "No Names" aber die echte Qualität ist bei jeder Dimension nie auf eine andere übertragbar. So kann man getrost jeden Reifentest, der nicht genau die Dimension getestet hat eh in die Tonne treten.
    Ihr könnt ja gerne mal verschiedene Tests quer lesen. Klar tauchen oft die Premiummarken weiter vorn auf. Aber die können bei einer bestimmten Reifendimension genauseo versagen...
    Und wir selber testen i.d.R. immer nur eine Sorte bzw. 2 (beim Wechsel auf eine andere) und dann sind wir doch eher subjetiv.
    Gutes Beispiel: meine Susi (siehe unten) wird standardmäßig mit Dunlop ausgeliefert. Haltbarkeit ist echt überschaubar: nach 6.000km konnte ich die Karkasse sehen!
    Jetzt habe ich Conti drauf und bin bei fast 15.000km. Die Mindestprofiltiefe ist noch da. Frage? Zu welchem "Preis" erkaufe ich die längere Laufzeit? Natürlich auf Kosten von Grip!
    Also muss jeder doch sowieso für sich entscheiden, wo sein Schwerpunkt liegt. Will ich "heizen" wäre der Conti der falsche!
    Und so ist's doch bei Autoreifen auch....

    Ich glaube, das ist bei den EU-Modellen auch verbaut. Kann ja morgen mal nachschauen. Wenn dem so ist, gibt's dafür ne Teile-Nummer beim fFH. Der könnte das dann auch bestellen...

    Also ich bin auch etwas enntäuscht vom Lenkrad. Das ist schon etwas dünner als bei meinem Mondeo.
    Es dürfte ruhig etwas griffiger (dicker) sein...

    Können und dürfen - das sind 2 Paar Schuhe.
    Es gibt sicher den einen oder ambitionierten Mechatroniker in den Werkstätten.
    Aber offiziell darf der fFH nicht das für dieses Fahrzeug freigegebene Softwaresystem modifizieren.
    Wäre ja schließlich eine nicht fahrzeugkonforme Konfiguration...