Beiträge von RN64

    und stellt euch mal vor, die würden jetzt für den Altbestand das WLTP nachreichen.
    Dann würden die Steuern für die Altfahrzeuge explodieren.
    Und netter Nebeneffekt wäre die nächste Klagewelle gegen die Autobauer, da sie ja viel geringer Verbrauchswerte als Kaufargument den Kunden (und dem Staat) gegenüber angegeben haben.
    Will das die Autoindustrie? Ich glaube nicht...

    Hier die offizielle Pressemitteilung von Ford vom 18.03.2016 : https://www.presseportal.de/pm/6955/3280692
    Das wurde dann sicher ab Modelljahr 2017 verbaut. Der Lichtkegel sieht dannn so aus:
    Scheinwerfer.JPG



    Aber zusätzlich ist halt noch der Stellmotor für das Kurvenlicht (nicht verwechseln mit dem Abbiegelicht, das sich an der Position der NSW befindet) verbaut. Und der scheint ja das fehleranfällige Bauteil zu sein...

    war auch ganz entspannt gemeint ;)
    ... und wäre es von Microsoft, hätte ich ja Verständnis dafür: Dort wird ja immer das "Vielleicht-Bit" mit einprogrammiert... :D

    Auf alle Fälle haben wir ja schon mal früher herausbekommen, dass das vFL-Modell zwischen den Begrenzungslinien pendelt und dann die besagte Meldung absetzt.
    Bis zu dem Punkt hab ich es auch schon probiert.
    Für das FL-Modell hieß es aber, dass der Spurhalteassi versucht, mittig zwischen den Begrenzungslinien zu bleiben (also nicht die rechts-links-Schlenker macht)


    @Edgerist
    ist das bei dir auch so??


    Ja und dann sollte man sich tatsächlich mal die Zeit nehmen und das bis zum bitteren Ende austeste.
    Zumindest hilfreich im Notfall

    Wenn sich jemand gaaanz stur anstellt, dreht er euch trotzdem einen Strick draus.
    Der wunde Punkt ist die EMV.
    Theoretisch ist das Fahrzeug im Zusammenhang mit der Box ein neues elektronischen Gerät und müsste in seiner Gesamtheit einer EMV unterzogen werden.
    Das will sicher definitiv niemand!
    Und in der Regel kräht auch kein Hahn danach.
    Aber bei den PCs z.B. läuft das (theoretisch) genauso. Packst du eine Karte in einen Slot, müsstest du das gesamte Gerät einer EMV unterziehen; andernfalls betreibst du es auf eine in D unzulässigen Art.
    Könnte ja immerhin beim Einschalten das Garagentor beim Nachtbarn aufgehen... :D


    Aber wie gesagt, wo kein Kläger da kein Richter - und ich hab auch noch nie jemanden danach lechtzen sehen...