Man sollte nicht über jedes Stöckchen springen, was einem hingehalten wird
bzw. nicht alles hinnehmen was einem irgend ein Prüfer erzählt. Die sind keine Götter!
Auch die haben Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden.
Schließlich kostet die Nachprüfung auch nochmal was.
Es handelt sich hier um eine Rückleuchte und nicht um einen Scheinwerfer und selbst da ist etwas
Feuchtigkeit nicht unbedingt ein Mangel. Wo Luft rein und raus kann, ist zwingend auch Feuchtigkeit vorhanden und schlägt sich abhängig von den Temperaturverhältnissen zwingend irgendwo nieder
und verschwindet auch wieder. Und die meisten Leuchten sind eben nicht luftdicht verschlossen.
Das sollte auch der Herr Prüfingenieur wissen. Sonst muss er mal zur Nachschulung.
Wenn ich nicht irre, wird sogar in der Anleitung darauf hingewiesen.
Die Funktion ist uneingeschränkt und fehlerfrei und nur der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung ist maßgeblich. Wenn überhaupt kann das überhaupt nur ein geringfügiger Mangel sein, der aber nicht zur Versagung der HU reicht.
Wo hast Du denn die HU machen lassen? Werkstatt? Ford? oder direkt bei einer Prüfstelle?
Welche Organisation war das?
Feuchtigkeit der Rückleuchten - keine TÜV-Plakette erhalten
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Hallo Fordprobe,
ich gebe Dir vollkommen recht. Ich war im grössten Ford-Haus in der Umgebung. Die HU machte der TÜV-Nord.
Leider können diese Personen aber darüber bestimmen, ob ich weiterfahren darf.
Und das Autohaus macht mit, denn ich erhielt gleich den Hinweis, dass eine neue Rücklichtleiste ca. 1300,00 € + Ein-/Ausbau kostet.
Schlecht für mich: im Norden haben wir im November meistens feuchtes Wetter.
Vielleicht gibt es wirklich ein VIDEO über die Trocknung der Rücklichtleiste.

Ich fand nur ein Video in dem 2 Löcher zur Zirkulation und Trocknung gebohrt wurden.
Dies wiederum ändert die Typengenehmigung und die Betriebserlaubnis erlischt.

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Am besten ist man bedient, wenn man zur nächsten zwei Mann Hinterhof Werkstatt fährt, wo einmal wöchentlich ein TÜV Mann kommt, der schon seit Jahren dahin kommt der regelt das schon.
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Ist bei mir jedes mal wen Starkregen ist oder ich länger bei Regen Fahre,
ich schaue jedes mal wenn ich TÜV habe , das sie Trocken sind, Hab im Oktober TÜV.
Hilfreich sind 2 Bohrungen in den Eckes der Rückleuchten, da kann das Wasser ablaufen, dann in Sonne Trocknen lassen.
Alternative, ausbauen hochkant stellen und im Heizungskeller ne Nacht Trocknen lassen.
Einbau von neuer Rückleuchte bringt nicht viel, es kommt immer wieder. Dies ist mein 2 er EDGE. Nach dieser Methode mache ich jetzt seit 2016 rum, bis jetzt immer TÜV Bekommen, rücklicht.jpg
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Leider können diese Personen aber darüber bestimmen, ob ich weiterfahren darf.
Wenn Sie dabei aber die geltenden Regeln nicht beachten, haften sie auch dafür.
Was hat der Vogel denn für einen genauen Fehler im Prüfbericht eingetragen?
Das muss ja heute mit Nummer genau spezifiziert werden!
Irgendwas mit 4.2.1 oder 4.3.1 a ? b? c?Ich fand nur ein Video in dem 2 Löcher zur Zirkulation und Trocknung gebohrt wurden.
Dies wiederum ändert die Typengenehmigung und die Betriebserlaubnis erlischt.

Bei so einem Korinthenkacker sicherlich.
Ich hatte mal einen TÜV Prüfer (wohl für größere Anlagen) in der Nachbarschaft.
Zu Weihnachten gaben sich da die Boten von Firmen die Klinke in die Hand mit riesigen Präsentkörben, um für die "geleisteten Arbeiten" zu danken. In meinen Augen alles ein
korupter Haufen.
Ich erinnere mich noch an Zeiten, wo der TÜV die einzige zugelassene Prüforganisation war.
Wenn ich da als Jungspund mit meinen Ami Schiffen vorgefahren bin, gabs einen Auflauf von Prüfern sämtlicher Prüfbahnen, die es uns mal zeigen wollten indem alle ihren Senf dazu gaben und sich im Finden angeblicher Mängel überboten.
Da musste man öfter mal den Chef der Prüfstelle konsultieren (meist erfolgreich) bzw. auch nur damit drohen, damit es vernünftig lief.
Irgendwann haben wir dann einen Weg gefunden, wie wir jedes Auto durch den TÜV bekommen haben, indem wir die Prüfberichtsformulare einfach selbst mit nicht vorhandenen Mängeln ausgefüllt haben und dann an einer anderen Prüfstelle diese nicht vorhandenen Mängel haben nachprüfen lassen.
Das war ein Spaß. In der vernetzten Welt heute leider undenkbar.
Heute würde ich um Werkstätten wo TÜV oder Dekra prüfen, gleich einen großen Bogen machen.
Am besten selbst zu einer Prüfstelle von FSP, Küs oder GTÜ fahren. Da ist man dann selbst der zahlende Kunde der wiederkommen soll und nicht eine Werkstatt die an jedem Mangel erheblich mitverdient und sich wohlmöglich dafür auch noch gerne ab und an erkenntlich zeigt. -
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Hallo Fordprobe,
ich gebe Dir vollkommen recht. Ich war im grössten Ford-Haus in der Umgebung. Die HU machte der TÜV-Nord.
Leider können diese Personen aber darüber bestimmen, ob ich weiterfahren darf.
Und das Autohaus macht mit, denn ich erhielt gleich den Hinweis, dass eine neue Rücklichtleiste ca. 1300,00 € + Ein-/Ausbau kostet.
Schlecht für mich: im Norden haben wir im November meistens feuchtes Wetter.
Vielleicht gibt es wirklich ein VIDEO über die Trocknung der Rücklichtleiste.

Ich fand nur ein Video in dem 2 Löcher zur Zirkulation und Trocknung gebohrt wurden.
Dies wiederum ändert die Typengenehmigung und die Betriebserlaubnis erlischt.

Woher kommst du ? Eventuell Nähe Dortmund ?
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An all die tollen Unterstützer,
vielen Dank - Ihr baut mich auf und das tut gut.

Nein ich komme nicht aus Dortmund, sondern bin im Norden der Republik.
Zur Situation: Mit männlicher Hilfe habe ich heute Nachmittag -ganz vorsichtig- die Rücklichtleiste abgeschraubt, ausgeklickt und unsachgemäß
leicht befestigt, um eine Luftzirkulation zu bekommen.
(Habe mit einem Filzer die Kondensationströpfchen am Glas leicht angezeichnet)
Meine Hoffnung: Sie trocknen ab und ich brauche die Leiste nicht ganz ausbauen.
Der Wagen steht in der Garage, mal sehen wie`s morgen aussieht und was ich dann mache.
-Ich werde berichten-
Auch werde ich mir eine Werkstatt mit einem KÜS oder GTÜ-Prüfer suchen (ein Tipp von Fordprobe64 - Danke)
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Das Problem ist ja, dass sich das Kondensat in der warmen Garage natürlich erstmal wieder
"in Luft auflöst" Sobald Du aber wieder raus in die Kälte fährst, kondensiert die feuchte Luft
wieder und das Kondensat ist wieder da. Ein ganz normaler Kreislauf.
Leider hast Du nicht geschrieben, welchen Mangel der Prüfer konkret eingetragen hat.
Dann könnte man mal prüfen, ob er nicht auch grundsätzliche Fehler bei seiner "Überprüfung" gemacht hat, die man dann zur Grundlage einer Beschwerde bei der Geschäftsleitung bzw. der Aufsichtsbehörde machen könnte. Solchen Typen muss man einfach mal die Grenzen des Handelns aufzeigen.
Nachfolgend mal die "gesetzliche Grundlage" für die HU hinsichtlich der Beleuchtung. -
vielen Dank für die HU-Richtlinie.
Meine Beanstandung ist 4.2.3b (Schlussleuchte links und rechts Feuchtigkeitseintritt)
Einstufung: EM = erheblicher Mangel
Über Nacht sind die Wassertröpfchen geringer geworden, allerdings dauert es wohl noch,
bis alle verschwunden sind.
Wahrscheinlich würde die Lichtleiste im Keller besser austrocknen.
Aber.... ich habe Sch..., den Elektrostecker der Leiste zu ziehen, weil ich evtl. irgendwelche Nasen abbrechen könnte.
Und dann weiss ich noch nicht, wie ich feststellen soll, wo die Feuchtigkeit in die Lichtleiste eintritt.
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Über Nacht sind die Wassertröpfchen geringer geworden, allerdings dauert es wohl noch,
bis alle verschwunden sind.
Wahrscheinlich würde die Lichtleiste im Keller besser austrocknen.
Und dann weiss ich noch nicht, wie ich feststellen soll, wo die Feuchtigkeit in die Lichtleiste eintritt.
Nochmal. Auch wenn ich mich wiederhole.
Du wirst die Feuchtigkeit so nicht entfernen. Auch im Keller nicht.
Das Wasser ist nicht weg oder ausgetrocknet. Es hat nur seinen Aggregatszustand aufgrund anderer Umgebungsbedingungen verändert, von flüssig in gasförmig.
Besser wäre es wahrscheinlich, die Leuchte in den Kühlschrank zu legen oder einzufrieren!
Denn da ist die Luft besonders trocken und würde der Lampe die Feuchtigkeit nach einiger Zeit tatsächlich entziehen.
Aber sobald Du die Lampe wieder einbaust, wird sich das bei den derzeitigen Temperatur - und Wetterbedingungen schnell wieder ändern. In einem trockenen Sommer wäre das etwas anderes.Die Lichtleiste ist regelmäßig nicht undicht geworden. Sie war konstruktionsbedingt und nach dem Stand der Technik nie dicht und soll und kann es auch nicht sein. Ein Luftaustausch mit der Umgebungsluft findet immer statt und ist teilweise sogar gewollt.
Sowohl durch den Kunststoff selbst, aber auch durch Klebenähte und extra vorhandene Belüftungslöcher. Diese sind mit einer Membran verklebt, die weniger Feuchtigkeit rein als rauslässt bzw. den Austausch verzögert, können aber nicht verhindern, dass keinerlei feuchte Luft eindringt und sich der Anteil an Luftfeuchtigkeit langfristig innen und außen immer ausgleicht.
Und diese schlägt sich dann eben am kältesten Teil der Leuchte, der roten Scheibe, in Form von Kondensat nieder. Da LED's im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln weniger Wärme entwickeln,
heizt sich die Luft im Inneren der Leuchte nicht mehr genug auf, um die Kondensation zu verhindern und die Feuchtigkeit im gasförmigen Zustand zu halten.
Das durchsichtige Kondensat verringert dabei aber nicht die Leuchtkraft der Lampe!
Und nur darauf kommt es letztlich bei der HU an. Das Kondensat ist nur ein optischer Makel.
Das bemängelt aber der Herr Prüfingenieur. Und das ist eben völliger nonsens und sein Prüfergebnis daher das Papier nicht wert. Die angeblich verringerte Leuchtkraft könnte man ohne weiteres messen.
Aber das kann er wohl nicht. Bei der Rückleuchte kommt es auch nicht einmal auf eine evtl. etwas veränderte Lichtstreuung durch das Kondensat an.
Die Lichtleiste erfüllt Ihre Aufgabe unverändert und nur das ist maßgeblich.
Der Mangel 4.2.3 b erfordert eine "stark verringerte Leuchtkraft" und die kann er nicht einfach mal so behaupten. Die Leuchtkraft wäre auch nahezu unverändert und nicht stark verringert, wenn die Leuchte mit Wasser gefüllt wäre!
Würden sich alle mal etwas auf die Hinterfüsse stellen und gegen solche idiotischen Prüfer vorgehen anstatt durch Trocknungsorgien mit nur vorübergehender Wirkung solchen unsinnigen Monierungen
nachzukommen, gäbe es das Problem schon nicht mehr.
Hier ist das von einem Hersteller von LED Lichttechnik auch nochmal gut erklärt.
Das solltest Du dem Prüfer oder besser gleich dessen Vorgesetzten mal unter die Nase reiben.
https://www.jfuehr.com/kondens…der-modernen-led-technik/
Fazit:
Soweit man dort heutzutage telefonisch noch jemanden erreicht,
bei der für den Prüfer zuständigen Prüfstelle von TÜV Nord anrufen oder auch bei der Prüfstelle vorfahren und einen Vorgesetzten verlangen, auf die HU Richtlinie verweisen und einen Nachweis für die nötige, aber nach Inaugenscheinnahme nur behauptete "stark verringerte Leuchtkraft" verlangen.
Ggf. auch schriftlich mit kurzer Fristsetzung zur Korrektur des offensichtlich falschen Prüfergebnisses auffordern und die für den TÜV kostenpflichtige Einschaltung eines Anwalts nebst Kosten für ein Gegengutachten eines vereidigten Sachverständigen und Schadenersatz androhen und abwarten was passiert.