Pedalbox eingebaut....., einfach nur geil....!

  • Nein muss man wohl nicht verstecken, aber irgendwie muss man es ja unterbringen....


    Korrektur......:


    Teilegutachten gibt es anscheinend wohl nicht..... ?(

    Ford Edge Sport, ~260PS BI-Turbo, Powershift, Ruby-Rot, Ohne Standheizung - ansonsten volles Gesangbuch, IPC-Modifikation, div. Forscan-Modifikationen :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Labrador62 ()

  • Und hier noch was von DTE:





    "wir haben diese Angelegenheit vor der Markteinführung prüfen lassen und laut TÜV gab es folgendes Statement dazu:



    Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich.
    Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert.
    Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.
    Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.)
    seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.
    Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.


    Fazit: Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Teilegutachten oder ABE. Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind."



    Soweit dazu..... ;)

    Ford Edge Sport, ~260PS BI-Turbo, Powershift, Ruby-Rot, Ohne Standheizung - ansonsten volles Gesangbuch, IPC-Modifikation, div. Forscan-Modifikationen :thumbup:

  • Teilegutachten gibt es anscheinend wohl nicht.....

    Da es ja ab jetzt hier interessant wird, nehme ich mal Platz. Sonst verpass ich noch was. :P

    Ein Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung. Albert Einstein

  • Zigarre, Whisky und Depeche Mode ..... bin bereit. :sleeping:

    Ein Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung. Albert Einstein

  • Okay, dann back to toppic.
    Ist es nun offiziell und rein rechtlich erlaubt, oder nicht?

    Ein Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung. Albert Einstein

  • Nach der Aussage von DTE: Ja, da sie die entsprechende Zertifizierung gemäß ECE haben und die Box die zugehörigen ECE- und CE-Zeichen hat.


    Zitat aus den FAQ von der DTE-Homepage:
    "Elektrische und elektronische Systeme, die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme entsprechen. Die PedalBox entspricht dieser Richtlinie und verfügt über das ECE- und CE-Kennzeichen."

    Genesis GV70 2.2D - BMW 420d F36 Gran Coupé - Suzuki VX 800 - BMW R 1150 R

    2019-2022: Ford Edge EcoBlue Biturbo ST-Line

  • Das weiß zur Zeit noch niemand so ganz genau.


    Die PedalBox ist zur Zeit noch eintragungsfrei. Es gibt weder TGA noch ABE dafür. Der TÜV erstellt auch keine TGAs oder ABEs dazu, da es noch keine Prüfkriterien gibt?!?


    Zum CE oder CEC Zeichen


    Jedes elektrische Produkt, das innerhalb Deutschlands verkauft wird,
    muss ein CE-Zeichen tragen, ansonsten darf es nicht in den Handel
    gebracht werden. Für das CE-Zeichen erfolgt eine Überprüfung nach dem
    Produkt-Schutz-Gesetz (ProdSG, hieß früher mal Maschinen-Schutz-Gesetz).
    ECE bedeutet, dass diese Prüfung europaweit gültig ist, ein Europaweites CE-Zeichen


    Zur Erklärung... Ein Gerät (z.B. Leuchte) innerhalb des Fahrzeuges das nicht nach außen scheint wäre demnach wohl ok. Würde es nach außen scheinen wäre ein E-Zeichen von nöten.


    Die Pedalbox wird ja nicht nach außen scheinen :)


    Das E-Zeichen ist die Zulassung von Teilen für den Straßenverkehr. Teile
    mit einem E-Zeichen sind erstmal grundsätzlich zugelassen, eine
    Eintragung durch den TÜV kann aber trotzdem notwendig sein.


    Nichts desto trotz sehe ich den Umbau problematisch. Vor allem wer und wie man sie durchführt...