Über Nacht sind die Wassertröpfchen geringer geworden, allerdings dauert es wohl noch,
bis alle verschwunden sind.
Wahrscheinlich würde die Lichtleiste im Keller besser austrocknen.
Und dann weiss ich noch nicht, wie ich feststellen soll, wo die Feuchtigkeit in die Lichtleiste eintritt.
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Nochmal. Auch wenn ich mich wiederhole.
Du wirst die Feuchtigkeit so nicht entfernen. Auch im Keller nicht.
Das Wasser ist nicht weg oder ausgetrocknet. Es hat nur seinen Aggregatszustand aufgrund anderer Umgebungsbedingungen verändert, von flüssig in gasförmig.
Besser wäre es wahrscheinlich, die Leuchte in den Kühlschrank zu legen oder einzufrieren!
Denn da ist die Luft besonders trocken und würde der Lampe die Feuchtigkeit nach einiger Zeit tatsächlich entziehen.
Aber sobald Du die Lampe wieder einbaust, wird sich das bei den derzeitigen Temperatur - und Wetterbedingungen schnell wieder ändern. In einem trockenen Sommer wäre das etwas anderes.
Die Lichtleiste ist regelmäßig nicht undicht geworden. Sie war konstruktionsbedingt und nach dem Stand der Technik nie dicht und soll und kann es auch nicht sein. Ein Luftaustausch mit der Umgebungsluft findet immer statt und ist teilweise sogar gewollt.
Sowohl durch den Kunststoff selbst, aber auch durch Klebenähte und extra vorhandene Belüftungslöcher. Diese sind mit einer Membran verklebt, die weniger Feuchtigkeit rein als rauslässt bzw. den Austausch verzögert, können aber nicht verhindern, dass keinerlei feuchte Luft eindringt und sich der Anteil an Luftfeuchtigkeit langfristig innen und außen immer ausgleicht.
Und diese schlägt sich dann eben am kältesten Teil der Leuchte, der roten Scheibe, in Form von Kondensat nieder. Da LED's im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln weniger Wärme entwickeln,
heizt sich die Luft im Inneren der Leuchte nicht mehr genug auf, um die Kondensation zu verhindern und die Feuchtigkeit im gasförmigen Zustand zu halten.
Das durchsichtige Kondensat verringert dabei aber nicht die Leuchtkraft der Lampe!
Und nur darauf kommt es letztlich bei der HU an. Das Kondensat ist nur ein optischer Makel.
Das bemängelt aber der Herr Prüfingenieur. Und das ist eben völliger nonsens und sein Prüfergebnis daher das Papier nicht wert. Die angeblich verringerte Leuchtkraft könnte man ohne weiteres messen.
Aber das kann er wohl nicht. Bei der Rückleuchte kommt es auch nicht einmal auf eine evtl. etwas veränderte Lichtstreuung durch das Kondensat an.
Die Lichtleiste erfüllt Ihre Aufgabe unverändert und nur das ist maßgeblich.
Der Mangel 4.2.3 b erfordert eine "stark verringerte Leuchtkraft" und die kann er nicht einfach mal so behaupten. Die Leuchtkraft wäre auch nahezu unverändert und nicht stark verringert, wenn die Leuchte mit Wasser gefüllt wäre!
Würden sich alle mal etwas auf die Hinterfüsse stellen und gegen solche idiotischen Prüfer vorgehen anstatt durch Trocknungsorgien mit nur vorübergehender Wirkung solchen unsinnigen Monierungen
nachzukommen, gäbe es das Problem schon nicht mehr.
Hier ist das von einem Hersteller von LED Lichttechnik auch nochmal gut erklärt.
Das solltest Du dem Prüfer oder besser gleich dessen Vorgesetzten mal unter die Nase reiben.
https://www.jfuehr.com/kondens…der-modernen-led-technik/
Fazit:
Soweit man dort heutzutage telefonisch noch jemanden erreicht,
bei der für den Prüfer zuständigen Prüfstelle von TÜV Nord anrufen oder auch bei der Prüfstelle vorfahren und einen Vorgesetzten verlangen, auf die HU Richtlinie verweisen und einen Nachweis für die nötige, aber nach Inaugenscheinnahme nur behauptete "stark verringerte Leuchtkraft" verlangen.
Ggf. auch schriftlich mit kurzer Fristsetzung zur Korrektur des offensichtlich falschen Prüfergebnisses auffordern und die für den TÜV kostenpflichtige Einschaltung eines Anwalts nebst Kosten für ein Gegengutachten eines vereidigten Sachverständigen und Schadenersatz androhen und abwarten was passiert.