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Verarbeitung und Mängel

  • mcwil22
  • 7. März 2017 um 15:51
  • Berliner
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    • 14. März 2017 um 11:32
    • #51
    Zitat

    Ich lese daraus, dass das Auto nicht abgenommen werden muss und sogar vom Kaufvertrag zurückgetreten kann.

    Nicht unbedingt. Da spielt noch § 439 Abs. 3 BGB mit rein.
    Wenn die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 Satz 2 BGB ablehnen.
    Um zu beurteilen, ob unverhältnismäßig hohe Kosten vorliegen wird folgendes in Betracht gezogen: der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels, die Höhe der Nachbesserungskosten und die Nachteile, die dem Käufer entstehen wenn auf die andere Art der Nacherfüllung zurückgegriffen wird.

    Die Gerichte unterscheiden zwischen relativer und absoluter Unverhältnismäßigkeit.
    Eine absolute Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung liegt für den Verkäufer dann vor, wenn sowohl die Nachlieferung als auch die Nachbesserung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen.
    Bei der relativen Unverhältnismäßigkeit gibt es zwei Abwägungskriterien für den Verkäufer. Zum einen die Kosten für den Verkäufer und zum anderen das Interesse des Käufers an gerade der gewählten Art der Nacherfüllung. Es ist hier auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.

    Man geht von einer relativen Unverhältnismäßigkeit aus, wenn die Kosten für die gewählte Art der Nacherfüllung, die Kosten für die alternative Art der Nacherfüllung in einem Spielraum zwischen 10 und 25 % je nach Rechtsauffassung übersteigt. Das Vorliegen der absoluten Unverhältnismäßigkeit, d.h. beide Nachbesserungsformen belasten den Verkäufer über die Maßen, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Genau festgelegte prozentuale Grenzwerte gibt es hier nicht, lediglich einige Faustregeln:

    Ist der Mangel vom Verkäufer nicht zu vertreten, ist eine absolute Unverhältnismäßigkeit gegeben, wenn die Nacherfüllungskosten 150% des Wertes der beanstandeten Kaufsache im mangelfreien Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwertes übersteigt. Eine andere Ansicht vertritt die Meinung, dass Nacherfüllungskosten von mehr als 100% , bei Verschulden mehr als 130% des Wertes der mangelfreien Sache zu einer absoluten Unverhältnismäßigkeit führen, wobei bei der 2. Meinung die Bedeutung des Mangels keine Rolle spielt.

  • PunkGnom
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    • 14. März 2017 um 11:38
    • #52

    Vielen Dank für Eure ersten Hinweise. Ich habe heute Mittag einen Termin beim Händler und dann weiß ich wohl hoffentlich mehr. Z.B. wie hoch zB das "Trostpflaster" wäre, ob ein Ersatzfahrzeug gestellt wird, wie genau die Behebung des Schadens aussehen würde (also nicht spachteln lassen) ect.

    Mein Problem ist halt, dass ich jetzt einfach das große Auto brauche und Angst habe dass ich mich durch diesen persönlichen Zwang zu einem faulen Kompromiss hinreißen lasse...

  • MichaelR
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    • 14. März 2017 um 15:44
    • #53

    Hallo, ich hatte bei Auslieferung am 23.12.2016 auch einen Lackfehler an der Kante der Motorhaube. Händler sagte damals: Das wird neu lackiert !! Letzte Woche war ich mal wieder da wegen verschiedener Mängel ( Tank , Motor , Lack usw. ) und sprach den Lackfehler an . :) Aber was dann passierte war die Krönung : Der Nette Herr von Ford drückte mir 2 Lackstifte in die Hand und sagte : Bitte schön dann können Sie es jetzt endlich ausbessern !!!!!!!!!!!! :evil::evil::evil::evil::evil::evil::evil::evil:
    Ich soll bei meinem Vignale an einem neuen Auto das so geliefert wurde selbst mit einem Lackstift ausbessern ?? Ich war schier sprachlos über solch einen Service :evil::evil::cursing:

    Noch etwas zum Tank schwappen: Die neuen Modelle ab 2017 sind wohl besser. Das Problem ist bei FORD sehr wohl bekannt und nur wenn das noch mehr von Euch nicht so hinnehmen und sich bei Ihrem Händler beschweren wird FORD auch diese Problem abschaffen den es ist sehr wohl möglich aber nunmal mit größeren Kosten für FORD verbunden.
    Also stört es Euch auch das mann sich teils wie in einer Badewanne fühlt geht zum Händler und rügt es.

    LG Michael :thumbsup:

  • MichaelR
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    • 14. März 2017 um 15:46
    • #54
    Zitat von PunkGnom

    Vielen Dank für Eure ersten Hinweise. Ich habe heute Mittag einen Termin beim Händler und dann weiß ich wohl hoffentlich mehr. Z.B. wie hoch zB das "Trostpflaster" wäre, ob ein Ersatzfahrzeug gestellt wird, wie genau die Behebung des Schadens aussehen würde (also nicht spachteln lassen) ect.

    Mein Problem ist halt, dass ich jetzt einfach das große Auto brauche und Angst habe dass ich mich durch diesen persönlichen Zwang zu einem faulen Kompromiss hinreißen lasse...

    Nicht annehmen, den danach legt FORD die Hände in den Schoss und wartet und wartet und wartet . Ford die tun ............................. :)

  • Cosmonova
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    • 14. März 2017 um 16:37
    • #55

    Beim Edge fällt mir zum ersten Mal auf wie viele Transportschäden entstehen. Befürchte es liegt an den Loadern im Schiff bzw der Überseereise an sich. Wenn ich an den Bericht über die Tonsberg erinnere, wie knapp die "gestapelt" werden.
    Mir wird Angst und Bang...

    Bin gespannt, wie es bei PunkGnom ausgeht.

    Grüße
    Cosmonova

    Ford Edge Sport, 2,0l TDCi Bi-Turbo, 210 PS, AUT, Pazifik-Blau, Vollausstattung, außer AHK und Standheizung

    (Bestellt: 03.01.2017 / Gebaut: 28.03.2017 / Beim Händler: 02.06.2017 / Übergabe: 28.08.2017)

    Bestellt am 15.03.2021: Ford Kuga Vignale FHEV in Magnetic Grau (Alles außer AHK)

    Geplant: 08.2021


    Zum Spaß:

    Mazda MX5 ND RF in Matrix Grau (EZ 01/2018)

    Bestellt am 15.03.2021: Ford Mustang V8 GT Convertible in Velocity Blau

    Geplant: 01.2022

  • PunkGnom
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    • 14. März 2017 um 16:49
    • #56

    Also ich bin gerade wiedergekommen. Der Gutachter war da. Eine Wertminderung von 500€ soll vorliegen. Die Beule meint man rausziehen zu können. Wenn das nicht klappen würde, dann müsste man sich sowieso noch einmal unterhalten. Die Übergabe habe ich dann verschoben und mir erst einmal einen Ersatzwagen geben lassen bis der Schaden behoben ist und man mir dann mein Auto präsentiert.
    Beim Außencheck habe ich natürlich auch gleich mal den Lack und die Felgen mir angesehen, konnte aber keine Mängel entdecken. Eine Zierleiste stand an der rechten Hintertür doch recht weit ab, was ich dem netten Meister gleich auch noch mit auf dem Weg gegeben habe. Mal sehen was wird und wie es weitergeht....

  • MichaelR
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    Koblenz
    • 14. März 2017 um 17:03
    • #57
    Zitat von PunkGnom

    Also ich bin gerade wiedergekommen. Der Gutachter war da. Eine Wertminderung von 500€ soll vorliegen. Die Beule meint man rausziehen zu können. Wenn das nicht klappen würde, dann müsste man sich sowieso noch einmal unterhalten. Die Übergabe habe ich dann verschoben und mir erst einmal einen Ersatzwagen geben lassen bis der Schaden behoben ist und man mir dann mein Auto präsentiert.
    Beim Außencheck habe ich natürlich auch gleich mal den Lack und die Felgen mir angesehen, konnte aber keine Mängel entdecken. Eine Zierleiste stand an der rechten Hintertür doch recht weit ab, was ich dem netten Meister gleich auch noch mit auf dem Weg gegeben habe. Mal sehen was wird und wie es weitergeht....

    Hallo, und der Tank ?? Schwappt Er ?? 500,- Euro ?? Denke ich würde nach meinem heutigen Erfahrungen mit FORD einen neuen verlangen und den da lassen. Ist ja ein Neuwagen und kein reparierter Neuwagen !!

  • Elch
    Gast
    • 14. März 2017 um 17:31
    • #58

    Wenn da da nur nicht die liebe Rechtsprechung wäre.

    Habe es just in diesem Moment erlebt.

    Habe meiner Frau ein iPhone 6s bei einem reseller gekauft.
    Laut HP Apple gehört das Gerät zu denen, die im Ragmen Qualitätsprogramm einen neuen Akku bekommen.
    Nun erfahre ich, dass es keine Garantie auf das Produkt durch Apple gibt, weil ohne Garantie an reseller verkauft.

    Was soll ich mich aufregen? Ich schreibe den reseller an, warte seine Antwort ab. Stellt er sich quer, gibt es noch einen Schuss und dann ist Apple einen Kunden los.

    Und ich habe alles von Apple.

    Andere Mütter haben auch schöne Töchter.

    Btw: mir geht es nicht um die 110 Euro für einen Akku. Druff geschissen!
    Aber ist meine endliche Lebenszeit und die Nerven.

    Wenn die Beule im Dach raus ist, der Gutachter es SCHRIFTLICH absegnet und gut aussieht, dann in Gottes Namen, fahren.

  • PunkGnom
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    • 14. März 2017 um 17:48
    • #59
    Zitat von MichaelR


    Hallo, und der Tank ?? Schwappt Er ?? 500,- Euro ?? Denke ich würde nach meinem heutigen Erfahrungen mit FORD einen neuen verlangen und den da lassen. Ist ja ein Neuwagen und kein reparierter Neuwagen !!

    Soweit waren wir ja noch gar nicht, Das Auto wurde noch gar nicht bewegt. Das werde ich machen wenn es im beanstandungsfreien Zustand vor mir steht. Ob 500€ jetzt genug ist für eine rausgedrückte Beule und neue Antenne weiß ich auch noch nicht. Zuerst wollte ich auch mal sehen wie das Resultat aussieht. Sollte es mit dem rausdrücken nicht reichen, dann sieht die Sache sowieso noch wieder anders aus.

  • PunkGnom
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    • 14. März 2017 um 17:51
    • #60
    Zitat von Elch


    Wenn die Beule im Dach raus ist, der Gutachter es SCHRIFTLICH absegnet und gut aussieht, dann in Gottes Namen, fahren.


    Hallo Elch, könntest Du mir bitte als Laien erklären was Du mit dem schriftlichen Absegnen meinst?

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