Unfall - wie läuft die Reparatur?

  • Wunschdenken!

    Wie willst Du bei 13T€ Schaden auf Totalschaden argumentieren, wenn der Wiederbeschaffungswert 24T€ ist?

    ST-Line, 238 PS, Arktis-Weiß, Technikpaket, belüftete Sitze, Panoramadach, AHK, 20 Zoll Bereifung

  • Ich glaub du bringst da etwas durcheinander.

    Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.


    Der Restwert ist der Preis den du für dein unrepariertes Fahrzeug vom Käufer erhalten würdest.


    In deinem Fall bis du noch weit vom wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.


    Du kannst höchsten den Unfallschaden auf Gutachterbasis abrechnen, wenn du nicht reparueten lassen willst. Dann bekommst du aber auch nicht die vollen Reparaturkosten aus dem Gutachten, sondern nur dieses Betrag abzüglich der Umsatzsteuer in Höhe von 19%.


    Hoffe ein bisschen zur Klarheit beigetragen zu haben.

  • Hier noch einige vielleicht interessante Artikel.....


    Zitat:

    Reparaturkosten und die 130 Prozent Regel

    Vielen Autofahrern ist das eigene Auto sehr ans Herz gewachsen. Daher möchten einige Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug auch bei einem Totalschaden am Auto gern reparieren lassen. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten. Eine Reparatur nach einem Auto-Totalschaden kann ansonsten sehr teuer werden.

    Möchtest du dein Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten und reparieren, greift das sogenannte Integritätsinteresse. Damit ist das Recht eines Geschädigten gemeint, seinen Besitz so zu erhalten, wie es vor dem Unfall war. Es geht also nicht nur darum, den Wert des kaputten Autos erstattet zu bekommen, sondern ein funktionstüchtiges Fahrzeug zurückzuerhalten – so wie es eben vor dem Auto-Totalschaden gewesen ist.

    Mit dem Integritätsinteresse greift aber auch die sogenannte 130-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die Brutto-Reparaturkosten nur 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen. Die Versicherung bezahlt also Reparaturkosten bis zu einem Betrag von 130 Prozent der Summe, die das Auto vor dem Unfall wert gewesen ist. Einzige Bedingung: du musst das Fahrzeug danach noch sechs Monate selbst nutzen bzw. der eingetragene Halter sein.

    Vorsicht: Die Reparaturkosten müssen vollständig und fachgerecht laut Gutachten ausgeführt werden. Du darfst also nicht einzelne Arbeiten aussparen, um innerhalb der 130 Prozent zu bleiben.


    Quelle:

    https://www.allianzdirect.de/k…talschaden-auto-ratgeber/

    Ein Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung. Albert Einstein

  • Risky

    Du kannst dir auch ein Festpreis-Angebot von einer freien Werkstatt einholen. Ist das mehr als 19% günstiger, kannst du auf Gutachterbasis abrechnen und dann die freie Werkstatt bar bezahlen...


    Alternativ geht natürlich auch, das Auto mit Restwert unrepariert verkaufen, den Reparaturpreis bekommen und ein neues Fahrzeug kaufen. So hatte ich es vor mehreren Jahren bei einem ähnlich großen Schaden gemacht.

    - ST-Line, (02/2020), 2,0 TDCI 175kW/238 PS, Star-Weiß Metallic, Konfiguration: Alles außer Dachreling und Standheizung ;)

    - Suzuki GSX-S 1000F, Bj.2017, Metallic Triton Blue/Glass Sparkle Black

  • Vor allem musst DU erstmal ein GUtachten erstelen lassen. Ohne ein konkretes Gutachten ist es doch alles nur Kaffeesatzlesen. Mach ein Gutachten und poste hier mal die Werte. Dann kann man etwas mehr dazu sagen.


    nicgrun,


    grundsätzlich hast Du recht in dem was Du schreibst. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass er auf Totalschadenbasis abrechnen könnte. Bei einem angenommenen Wiederbeschaffungswert von 24.000,- € und kalkulierten Reparaturkosten von 13.000,- € reicht ein Restwertangebot von etwas über 11.000,- € aus und schon haben wir einen wirtschaftlichen Totalschaden. Selbstverständlich darf man das Fahrzeug dennoch reparieren, wenn man das möchte und auf Basis der Reparaturrechnung den Schaden abrechnen. Aber zunächst ist es dann ein wirtschaftlicher Totalschaden.

  • Irgendwie macht ihr bei der Sache einen Denkfehler.

    Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

    Da die Reparaturkosten in deinem Fall T€ 13 betragen, der Wiederbeschaffungswert aber bei T€ 24 liegt, liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Restwert von T€ 11 spielt überhaupt keine Rolle.

    ST-Line, 238 PS, Arktis-Weiß, Technikpaket, belüftete Sitze, Panoramadach, AHK, 20 Zoll Bereifung

  • Da liegst du falsch. Wenn die Reparaturkosten den Wiederherstellungswert übersteigen spricht man von einem Totalschaden. Übersteigen Reparaturkosten plus Restwert den Wiederherstellungswert, dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

  • Nette Versicherungskunde hier.:thumbup:


    Zur vollständigen Verwirrung wollte ich auch meinen Senf noch abgeben.

    Bin eigentlich auch bei Risky - allerdings würde ich "WIederherstellungswert" gegen "Wiederbeschaffungswert" austauschen, oder:/


    Aus dem Forum kann man viel mitnehmen... weiter so und schon mal ein schönes Wochenende;)